Leistung

Manuelle Therapie in Hof

Manuelle Therapie ist die gezielte Untersuchung und Behandlung von Gelenken, Muskeln und Nerven mit den Händen. Sie wird bei Bewegungseinschränkungen und Beschwerden im Bereich der Gelenke und der Wirbelsäule eingesetzt.

Wann Manuelle Therapie verordnet wird

Ärztinnen und Ärzte verordnen Manuelle Therapie häufig bei eingeschränkter Beweglichkeit einzelner Gelenke, bei Beschwerden an Wirbelsäule, Schulter, Hüfte, Knie oder Sprunggelenk und in der Nachbehandlung nach Operationen.

Auf dem Rezept steht dann das Kürzel MT. Erbringen darf die Behandlung nur, wer die entsprechende Zusatzausbildung abgeschlossen hat – in unserer Praxis sind das Nils Färber und Max Köcher.

Wie eine Behandlung abläuft

Am Anfang steht der Befund: Wir prüfen Beweglichkeit, Gelenkspiel und die umgebende Muskulatur und ordnen ein, woher die Einschränkung kommt. Erst danach wird behandelt.

Gearbeitet wird mit den Händen – mit mobilisierenden Techniken am Gelenk, mit Zug und mit Techniken an Muskulatur und Bindegewebe. Meist ergänzen wir die Behandlung um Übungen, die Sie zwischen den Terminen selbst machen. Eine Behandlungseinheit dauert je nach Verordnung in der Regel 20 Minuten.

Unterschied zur Krankengymnastik

Die beiden werden oft verwechselt, weil sie häufig gemeinsam auf einer Verordnung stehen. Der Unterschied liegt im Schwerpunkt: Bei der Manuellen Therapie arbeiten wir mit den Händen am Gelenk und am umgebenden Gewebe, bei der Krankengymnastik steht die Übung im Mittelpunkt – Bewegung, die Sie selbst ausführen und nach Anleitung zu Hause weiterführen.

In der Praxis ergänzen sich beide: Was mit den Händen an Beweglichkeit gewonnen wird, muss über Übungen gehalten werden. Welche Kombination sinnvoll ist, entscheidet die verordnende Ärztin oder der Arzt, häufig nach Rücksprache mit uns.

Wie viele Termine üblich sind

Wie viele Behandlungseinheiten verordnet werden, steht auf dem Rezept und richtet sich nach Diagnose und Heilmittelrichtlinie. Sechs Einheiten sind eine häufige Größenordnung; bei Bedarf folgt eine Folgeverordnung.

Wichtig ist das vorgegebene Behandlungsintervall: Zwei Termine pro Woche über drei Wochen wirken anders als sechs Termine verteilt über ein Vierteljahr. Wir planen die Termine deshalb gleich in Serie.

Kombination mit anderen Heilmitteln

Auf einer Verordnung kann Manuelle Therapie mit ergänzenden Heilmitteln stehen, etwa mit Wärmetherapie, Ultraschall-Wärmetherapie oder Elektrotherapie. Diese Kombinationen lassen sich über unsere Online-Terminbuchung nicht abbilden – dafür gibt es die begleitete Terminabfrage.

Kosten und Kostenträger

Gesetzlich Versicherte benötigen eine ärztliche Heilmittelverordnung; die Krankenkasse übernimmt die Kosten grundsätzlich, es kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen. Privatpatienten kommen mit einem Privatrezept. Behandlungen über Berufsgenossenschaft und Bundeswehr sind ebenfalls möglich.

Termin vereinbaren

Viele Termine lassen sich direkt online buchen. Geht es um eine Kombination mehrerer Heilmittel oder um eine Behandlung, die dort nicht auftaucht, nutzen Sie die begleitete Terminabfrage oder rufen Sie an unter 0151 40370751.

Weitere Behandlungen